Ein Apostolischer Administrator (lat.: Administrator Apostolicus) ist gemäß dem Codex iuris canonici ein vom Papst eingesetzter Verwalter einer bestimmten Diözese, eines umschriebenen Bistumsteiles bzw. eines bistumsähnlichen Kirchenterritoriums oder der Leiter einer Apostolischen Administratur. Auch der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium kennt für den Bereich der unierten Ostkirchen das kirchenrechtliche Konstrukt eines Apostolischen Administrators, jedoch nicht die Verwaltungsstruktur der Apostolischen Administratur. Zuweilen ernennt der Papst auch in analogem Sinne einen Apostolischen Administrator für Abteien oder Ordensgemeinschaften.